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Ich teile in diesem Webshop mein über Jahrzehnte hinweg entwickeltes WISSEN mit interessierten Kreisen. Dieses Wissen basiert auf langjährigen Erfahrungen als selbstständiger Bauingenieur, Sanierungsexperte, Mitwirkender in regelsetzenden Organisationen und Fachverbänden und nicht zuletzt auf meinem langjährigen Engagement als Gemeinderat meiner Heimatgemeinde.
Ich teile dieses Fach-KNOWHOW mit dem Ziel: "Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen."
Die bereitgestellten Unterlagen orientieren sich am regelmäßig erforderlichen Leistungsbedarf der kommunalen Verwaltungen und Fachabteilungen (Kanalnetzbetreiber). Die Unterlagen stellen im ingenieurtechnischen Bereich Best-Practice-Beispiele zur Infrastrukturerhaltung dar.
Der Nutzen für Sie wird durch konsequentes Verwenden geschaffen. Es hilft als Dienstanweisung im eigenen Haus oder als Vertragsbestandteil gegenüber externen Dienstleistenden.
Der Fokus liegt primär im Bereich der baulichen Kanalsanierung und der damit verbundenen Ingenieurleistungen (grabenlose Bauweise und Erneuerung in offener Bauweise). Meine Erwartung: Das Nutzen dieser Unterlagen wird den öffentlichen Kanalnetzbetreibern und deren Gebührenzahlenden langfristig zugutekommen.
Die bereitgestellten digitale Produkte werden bei Bedarf aktualisiert und sukzessive ergänzt. Die bereitgestellten Dokumente sind praxiserprobt und werden bereits von anderen Kommunen erfolgreich genutzt.
Das Angebot richtet sich primär an Kanalnetzbetreiber (öffentlich, gewerblich, industriell) und an Ingenieurbüros (freiberuflich, gewerblich).
Hinweis:
Die Webshop-Nutzung ist aus rechtlichen Gründen Juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlicher Sondervermögen sowie Unternehmen (im Sinne § 14 BGB) vorbehalten.
Der Verkauf an Privatpersonen (Verbraucher im Sinne § 13 BGB) ist über diesen Webshop nicht möglich.
Sofern sie als Verbraucher (Betreiber einer privaten Grundstücksentwässerungsanlage) Interesse an einzelnen Publikationen haben, wenden Sie sich bitte direkt an markus@vogel-beratung.de
Die jeweiligen Produkte orientieren sich an den gesetzlichen und kommunalrechtlichen Grundlagen und dem aktuellen technischen Regelwerk (DIN, DWA). Sie dienen primär dem Nutzen der öffentlichen Kanalnetzbetreiber im Bereich deren Daseinsvorsorge. In einzelnen Produkten sind die praktischen Erfahrungen des Autors in Arbeitshilfen zusammengestellt und zur Nutzung empfohlen.
Durch Sicherstellen von Qualität und Nutzungsdauer werden die haushaltrechtlich gebotenen Ziele der Kommunen im Sinne der Output-Orientierung erreicht. Die Langlebigkeit - gerade bei den über Generationen hinweg zu nutzenden Infrastrukturanlagen - ist Garant für sparsames und wirtschaftliches Handeln der Aufgabenträger. Mit diesem kommunalrechtlichen Handlungsgebot (Sicherstellen von Langlebigkeit) wird den Klimaschutzzielen und der damit verbundenen Ressourcenschonung in besonderer Weise Rechnung getragen.
Auf Seiten der öffentlichen Hand gilt es, klare und hohe Qualitätsanforderungen zum Vertragsbestandteil zu machen, als Anspruchsgrundlage und Beschaffenheitsanforderung des Auftraggebers.
Das Nutzung des Autorenwissens führt erwartungsgemäß zu einem höheren Leistungswert im Sinne der haushaltsrechtlichen Output-Orientierung. Höhere Beschaffungskosten werden durch den größeren Wert einer entsprechend besseren Leistung ausgeglichen.
Es ist generell möglich, individuelle und Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers/Nutzers einzuarbeiten. Bei einzelnen Ausarbeitungen ist dies geradezu geboten. Ist dies der Fall, wird im jeweiligen Produkt darauf hingewiesen.
Die bereitgestellten Ausarbeitungen stellen für die allermeisten kommunalen Netzbetreiber eine ideale Arbeitsgrundlage dar. Insofern werden sich die Inhalte regelmäßig als Standard nutzen lassen.
Große Netzbetreiber und Kommunalverbände sind professionell mit eigenem Fachpersonal ausgestattet. Diese definieren üblicherweise auf Basis der spezifischen Bedarfe eigene Anforderungen.
Sofern Sie als Nutzer für sich Änderungsbedarfe erkennen, sprechen Sie mich gerne an: markus@vogel-beratung.de
Klare Leistungsvorgaben für Planungsaufgaben – mit dem PFLICHTENHEFT zur belastbaren VERTRAGSGRUNDLAGE
In der Praxis fehlt zumeist eine verbindliche Regelung zur werkvertraglichen Definition von Planungsleistungen. Die HOAI reicht hierzu nicht aus. Auf die Netzbetreiberbedürfnisse hin abgestimmte Pflichtenhefte für Ingenieurleistungen (Planung und Bauüberwachung) setzen an dieser Stelle an:
Pflichtenhefte schließen die Lücke zwischen Honorarvereinbarung und konkreter Leistungspflicht. Sie orientieren sich an kommunalen Anforderungen und dienen als verlässliche Grundlage ab der Vergabe von Planungsleistungen bis hin zum Qualitätsmanagement.
Ob als Bewertungsmaßstab in Vergabeverfahren oder zur internen Strukturierung im Ingenieurbüro – das Pflichtenheft schafft Vergleichbarkeit, Transparenz und eine nachhaltige Steuerung der Planungsqualität.
ZTV Schlauchlining - aktualisierte Anforderungen: Sicherung Ihrer Sanierungsinvestitionen
Hamburg Wasser, Kasselwasser und die Stadtentwässerung Nürnberg haben in den vergangenen fünf Jahren neue Erkenntnisse für die Produktgruppe GFK-Schlauchlining mit UV-Licht-initiierter Härtung gewonnen. Die Analyse der Netzbetreiberkooperation gemeinsam mit mir zu den neu gewonnenen Erkenntnisse führen aus unserer Sicht zum Bedarf eines fortgeschriebenen Regelwerks. Nach Weiterentwicklung des DWA-A 143-3 gilt es in der Folge auch die ZTV Schlauchlining darauf anzupassen. Die im April 2024 begonnene Aktualisierung des DWA-Regelwerks wird erkennbar noch geraume Zeit benötigen (ca. 3 bis 5 Jahre).
Die Erkenntnisse zeigen neben werkvertraglichen Aspekten auf Firmenseite auch den Bedarf einer veränderten Sicht- und Vorgehensweise durch die Auftraggeberseite (Netzbetreiber, Ingenieurbüros) auf.
Die Bedeutung der Erkenntnisse für die Langlebigkeit der Sanierungsergebnisse und somit die Absicherung der kommunalen Investitionen ist erheblich. Die beteiligten Experten haben sich deshalb entschlossen, die Erkenntnisse bereits vor Abschluss der Regelwerksüberarbeitung in die eigene Projektarbeit und Werkverträge zu integrieren.
Die erforderlichen Anpassungen finden bei den drei Netzbetreibern in deren Anforderungsprofilen direkt Eingang (jeweils internes Ingenieurbüro).
Um die Quintessenz der Erkenntnisse auch dem breiten Markt verfügbar zu machen, habe ich mich dazu entschlossen, die Erkenntnisse in digitalen Produkten bereit zu stellen. Für mich ist dies quasi ein "zurück zu den Wurzeln". Ab 2002 waren meine, für das eigene Ingenieurbüro entwickelten, ZTV-Regelungen Basis für die späteren VSB-Empfehlungen, als Vorläufer der DWA-ZTV-Reihe DWA-M 144.
Die Erkenntnisse der Netzbetreiber zeigen: Die meisten Ursachen der aktuell bestehenden Härtungsrisiken können durch genauere Betrachtung der Prozesse und das konsequente Einhalten der jeweiligen Verfahrenshandbücher (Installationvorgaben) eliminiert werden. Hierzu bedarf es vorsorglich einer Klarstellung der werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung. Die vertraglichen Regelungserfordernisse hierzu wurden deshalb von RA Carsten Schmidt, CLP Rechtsanwälte Partner mbB, entwickelt. Die neuen werkvertragsrechtlichen Regelungs- und Formulierungsbedarfe sind insbesondere in der "ZTV Schlauchlining - aktualsierte Anforderungen Netzbetreiber" sowie der "BVB Umgang mit Leistungsdefiziten" aufgenommen.
Wirtschaftliche Vergabe durch klare Leistungsbeschreibungen und Beurteiltungskriterien
Die Vergabe von Leistungen orientiert sich gemäß § 127 GWB am besten Preis-Leistungs-Verhältnis, nicht am niedrigsten Preis.
Um das beste Angebot ermitteln zu können, sind klare Leistungsanforderungen, -beschreibungen und objektiv beurteilbare Zuschlagskriterien neben dem Preis unverzichtbar. Das Vergaberecht unterscheidet hierbei grundsätzlich nicht zwischen der Vergabe von Bauleistungen und Dienstleistungen (Planungsleistungen).
Die bereitgestellten Unterlagen unterstützen Kommunen und Ingenieurbüros dabei, sachgerechte Leistungsgrundlagen und Bewertungs- bzw. Zuschlagskriterien zu definieren und so faire, wirtschaftliche Vergaben zu ermöglichen.
Die vergaberechtlichen Besonderheiten bei der jeweiligen Leistungsart werden hierbei berücksichtigt und differenziert betrachtet. Die Kriterien bei der Bauleistungsvergabe (Regelfall Offene Verfahren / Öffentliche Ausschreibung) sind anders und grundsätzlich einfacher geartet als die bei der Dienstleistungsvergabe (oft Verhandlungsverfahren mit/ohne Teilnahmewettbewerb).
Diese Produkte werden voraussichtlich bis Februar 2026 zur Bestellung verfügbar sein.
Weitere Produkte sind in Vorbereitung.